Donnerstag, 26. November 2009

Welche Rechtsform wählen?

Welche Rechtsform die beste für Ihr gerade neu gegründetes Unternehmen ist, hängt ganz davon ab, welchen Nutzen Sie damit verfolgen wollen und ob Sie sich allein oder zusammen mit anderen Partnern selbstständig machen wollen.
Konventionelle Rechtsform der Unternehmensgründung ist die Einzelunternehmung. Hiermit haben Sie als Unternehmensgründer die geringsten Schwierigkeiten, was die Buchführung und andere Formalitäten angeht. Andererseits sind Sie in diesem Fall auch kompletter Vollhafter Ihres Unternehmens. Das meint, dass Sie im Notfall sowohl mit dem Kapital Ihrer Firma, als auch mit Ihrem eigenen Vermögen haften müssen.
Gleichartig verhält es sich bei einer weiteren Rechtsform, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Sie gilt als gegründet, wenn sich zwei oder mehr Personen zu irgendeinem Zweck vereinen. Auch hier haften die Inhaber total, jedoch wird der Schaden zu gleichen Teilen nach Köpfen verteilt.
Möchten Sie mit Ihrer Unternehmensgründung kein so schwerwiegendes Risiko eingehen, so sollten Sie eine Rechtsform wählen, in der die Gesellschafter eine beschränkte Haftung auskosten. Das drückt aus im Klartext eine Rechtsform, bei der die Inhaber nur mit ihrer Firmeneinlage haften. Das Privatvermögen bleibt unberührt.
Eine solche Rechtsform ist zum Beispiel die GmbH. Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen zu können, braucht es allerdings eine Mindesteinlage von 25.000 €. Weiters muss ein Gesellschaftervertrag geschrieben werden, in dem festgehalten wird, welcher der Gesellschafter die Geschäftsführung übernimmt. Bei dieser Rechtsform vertritt alles in allem nur eine Person die Gesellschaft nach außen.
Möchten Sie in Ihrer Gesellschaft sowohl Teilhafter, als auch Vollhafter, so ist die Rechtsform der KG die beste für Ihre Geschäftsgründung. Um eine Kommanditgesellschaft zu ins Leben rufen, benötigt man wenigstens zwei Personen. Zudem muss minimal ein Vollhafter, sowie ein Teilhafter vorhanden sein. Die Kommanditgesellschaft ist speziell dann die beste Wahl, wenn Sie so genannte stille Gesellschafter mit aufnehmen möchten. Diese legen zwar sehr wohl Kapital in die Firma ein, beteiligen sich aber nicht am Geschäftsalltag, sondern ausschließlich an Gewinn und Verlust.

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